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E-Rechnung

Jetzt ready werden für die E-Rechnungs-Pflicht

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Rheinland-Pfalz

 

Datum der letzten Aktualisierung 10. Juli 2024
Umsetzung der Richtlinie Das Land Rheinland-Pfalz hat die EU-Richtlinie 2014/55/EU noch nicht in Landesrecht umgesetzt. Im Juli 2018 wurde jedoch ein Gesetzesentwurf hierzu im Grundsatz vom Ministerrat gebilligt. Zum aktuellen Zeitpunkt können keine verbindlichen Aussagen bezüglich des elektronischen Rechnungsverkehrs getroffen werden.
Webseite zum Thema E-Rechnung Start :: E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz (rlp.de)
Gesetzesgrundlage E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz
Rechtsverordnung Rheinland-Pfalz - ERechVORP | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes ... | gültig ab: 11.01.2024 (rlp.de)
Wer ist zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet? Die Verpflichtung zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen gilt für öffentliche Auftraggeber sowie sonstige dem Land zuzuordnenden Auftraggeber gem. § 98 GWB i.V.m. §§ 99 - 101 GWB (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 ERechGRP).
Ab wann gilt Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen? 18. April 2020
Ist abweichend zur EU-Richtlinie eine Erweiterung auf den unterschwelligen Vergabebereich vorgesehen? Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ERechGRP erstreckt sich der Geltungsbereich der Annahmeverpflichtung auf Rechnungen unabhängig vom Auftragswert und vom Betrag der Rechnung, sodass auch der unterschwellige Vergabebereich betroffen ist.
Ist eine Pflicht zur Rechnungsstellung für Lieferanten vorgesehen? Zum 01.04.2025 wird die elektronische Rechnungstellung zur Pflicht (E-RechVORP).
Welche Ausnahmen bestehen? Ausnahmen bestehen für Bar- und Sofortzahlungen, bei denen die schuldbefreiende Wirkung mit dem Zahlungsvorgang eintritt und Rechnungsdaten, die nach §5 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 8. März 2000 (GVBI S. 70) zuletzt geändert durch §41 des Gesetzes vom 11.02.2020 (GVBI S. 43) in der jeweils geltenden Fassung geheimhaltungsbedürftig sind.
Ist ein Verwaltungsportal zur Übertragung elektronischer Rechnung vorgesehen?

Nutzerkonto Rheinland-Pfalz 2.3.12 (rlp.de) (Zentrale Rechnungseingangskomponente Rheinland-Pfalz)

Welche Übertragungskanäle sind für den elektronischen Rechnungsaustausch vorgesehen? PEPPOL, E-Mail, Upload
Welche Standards sind verbindlich? XRechnung und weitere Standards gemäß den Anforderungen der Norm EN 16931 (siehe § 2 Abs. 1 S. 2 ERechGRP).
Welche Rechnungsinhalte sind verbindlich? Laut FAQs E-Rechnung / XRechnung (rlp.de) sind die Pflichtfelder gem. Standard XRechnung auszufüllen. Weitere erforderliche Felder sind Leitweg-ID, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers.
Welche Rechnungsinhalte sind verbindlich, sofern diese im Rahmen der Auftragserteilung mitgeteilt wurden? Laut FAQs E-Rechnung / XRechnung (rlp.de) sind Lieferantennummer und Bestellnummer mitzugeben, sofern bekannt.