Im August 2017 ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) in Kraft getreten. Damit sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Es wurden bisher 575 Leistungsbündel identifiziert, welche aus ca. 4.500 Einzelleistungen bestehen, die nun über die Verwaltungsportale von Bund und Ländern elektronisch bereitgestellt werden müssen. Häufig wird eine erfolgreiche OZG-Umsetzung mit einer erfolgreichen Verwaltungsdigitalisierung gleichgesetzt – ist das tatsächlich so?