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Vom Konversionskiller zum USP – Wie Identitätsfeststellung und Payment seamless werden
Zunehmend besteht für viele Branchen die Pflicht die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu dokumentieren. Diese Tatsache ist für eine Vielzahl an Marktteilnehmern Neuland oder sie mussten Daten bislang nicht im geforderten Umfang erheben. Dementsprechend werden Lösungen gesucht, die die regulatorischen Anforderungen erfüllen, die Kunden in ihrer Nutzererfahrung möglichst wenig bis gar nicht beeinträchtigen oder durch digitale Umsetzung sogar zu einer Vereinfachung des Vorgangs führen.
Aufzeichnungspflichten im Rahmen des GWG und TKG
Die Erhebung von Identifikationsdaten kann für Unternehmen sehr kostenintensiv sein. In vielen Fällen ist eine Neuetablierung unternehmensinterner Prozesse notwendig, wenn neue gesetzliche und regulatorische Vorgaben gelten.
Banken sind verpflichtet eine GwG-konforme (§8, §11 und §13 Geldwäschegesetz) Vollidentifizierung ihrer Kunden durchzuführen, möchten diese z. B. ein neues Bankkonto eröffnen. Dabei werden der Name des Kunden, die Meldeadresse und das Geburtsdatum erfasst und durch eine Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises dokumentiert. Nach erfolgreicher Identitätsfeststellung gilt der Kunde als vollständig identifiziert.
Auch andere Branchen sind per Gesetz verpflichtet ihre Kunden zu identifizieren, wie bspw. Telekommunikationsunternehmen durch das TKG. Hier werden laut §111, §112 und §113 der Name des Kunden, die Anschrift (Wohnadresse) und das Geburtsdatum erhoben, welche sich das Unternehmen durch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bestätigen lassen soll. Allerdings ist hier keine Kopie eines Ausweisdokumentes vorgeschrieben.
Nahtlose Identitätsfeststellung durch digitale Vererbung
Im Vertriebs- und Produktabschlussprozess, ob online oder offline, stellt die Erhebung und Dokumentation von Identitätsmerkmalen einen notwendigen Schritt, aber auch eine Hürde im Sinne eines friktionslosen End-to-End-Prozesses dar. Neben hohen Aufwänden und Kosten führt dies in vielen Fällen zu Abbrüchen in Kauf- und Abschlussprozessen. Einerseits schreckt bereits die Tatsache, dass die Identität im Rahmen eines Geschäftsabschlusses erhoben wird, Kunden ab, andererseits existieren derzeit teils unvorteilhafte Umsetzungen am Markt. Während Finanzinstitute dies in zahlreichen Fällen mit der Komplexität ihrer Systeme begründen, haben Branchen, die jüngst dazu verpflichtet wurden, Identitäten zu überprüfen, die Chance, innovative Lösungen zu etablieren.
Insbesondere Start-Ups und innovative Anbieter wie der Online-Bezahldienst PayPal haben die Zeichen der Zeit erkannt und nach Möglichkeiten gesucht die Daten von Banken und externen Auskunfteien nahtlos in ihre Dienste zu integrieren. Während der Zugriff auf die Informationen und Daten von Auskunfteien wie der Schufa in der Regel entgeltlich erfolgt, geht PayPal den Weg, die Identifikationsdaten der Banken zu erhalten, indem die PayPal-Kunden ihr Konto in PayPal integrieren. Durch die erforderliche Einbindung einer Zahlungsquelle in den PayPal-Account eines Users, wird de facto auf die erforderlichen und bereits bei Banken vorhandenen Identifikationsdaten zurückgegriffen. Während PayPal einerseits zwar über eine europäische Banklizenz (vergeben von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde) verfügt, andererseits keine klassischen Girokonten, aber Online-Bezahlservices anbietet, ist PayPal dazu verpflichtet, die europäischen Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung zu erfüllen. PayPal-Kunden müssen sich nicht persönlich identifizieren, denn für ein nicht verifiziertes – und somit ein durch Wertgrenzen eingeschränktes – Konto, wird lediglich eine einfache Identitätsprüfung vorgenommen, indem die angegebenen persönlichen Daten mit angebundenen Datenbanken externer Auskunfteien abgeglichen werden (z. B. Schufa). Um ein verifiziertes PayPal-Konto zu erhalten, ist eine Vollidentifikation des Kontoinhabers notwendig. Mit einer sogenannten 1-Cent-Überweisung – ein Instrument, um die Existenz eines Bankkontos zu überprüfen – auf das durch den PayPal-Kunden angegebene Bankkonto, werden die Identifikationsdaten des Bankkontos auf das PayPal-Konto vererbt und werden damit Bestandteil des Identifikationsprozesses von PayPal.
Diese Übertragung von Identitätsmerkmalen muss aber nicht bei PayPal enden. Marktteilnehmer, die aufgrund rechtlicher Vorgaben ebenfalls die Identität ihrer Kunden prüfen müssen, können wiederum den Dienst von PayPal dazu nutzen, um die bereits dort vorhandenen verifizierten Identifikationsdaten mittelbar für eigene Verpflichtungen nutzbar zu machen. Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin, PayPal als Zahlungsmittel im Rahmen eines Kaufprozesses einzubinden und so die bereits bei PayPal erfassten und verifizierten Identitätsdaten im Zuge der TKG Vorschriften zu nutzen.
Payment als Produkt-Feature? Beispiel „fraenk“
Mobilfunkanbieter sind nach dem TKG dazu verpflichtet, die Identität von Kunden festzustellen bzw. zu überprüfen. Dies stellt insbesondere beim Abschluss von sogenannten Pre-Paid-Verträgen am POS oder Online-Vertragsabschlüssen ein Hindernis dar und kann die Konversion von Interessenten zu Kunden stark senken. Seit einiger Zeit bietet die Telekom Deutschland GmbH einen neuen Mobilfunktarif unter der Marke „fraenk“ an, der nur via mobile App abgeschlossen werden kann. Ein ungewöhnliches Novum bei diesem Mobilfunktarif ist es, dass im Check-Out nur eine einzige Zahlungsmöglichkeit angeboten wird: PayPal. Das ist insofern erstaunlich, als das ein ausgewogener Mix verschiedener Zahlarten bisher als Best-Practise im Check-out gilt, um möglichst viele User erfolgreich durch den Zahlprozess zu führen. Was steckt also dahinter?
Die Telekom lagert die Identitätsfeststellung faktisch an PayPal aus, da die beim Zahlungsdienstleister vorhandenen und verifizierten Kundendaten durch die User-Legitimation nutzbar gemacht werden – ohne den Kunden beim Vertragsabschluss damit zu behelligen. Dadurch, dass Kunden bei Vertragsabschluss ein verifiziertes PayPal-Konto angeben müssen, wird im Sinne einer positiven Nutzererfahrung die Registrierung vereinfacht und durch Übertragung der verifizierten Identitätsmerkmale den regulatorischen Vorgaben des TKG Rechnung getragen. Die beiden Konversionskiller – eingeschränktes Angebot an Zahlungsmöglichkeiten und Erhebung von Identitätsmerkmalen – werden durch die geschickte Verknüpfung von Produkteigenschaften somit zum USP transformiert.
Der Wert der verifizierten Identitätsmerkmale
Angebote wie „fraenk“ sind derzeit noch selten am Markt anzutreffen. Da gesetzliche und regulatorische Vorgaben zur Identifikation von Geschäftspartnern und Kunden auch weitere Branchen und Geschäftsbereiche treffen, ist aber zu erwarten, dass der strategische Einsatz von Zahlungsmöglichkeiten mit bestimmten Mehrwerten aus Sicht von Handels-/Dienstleistungsunternehmen und Verbrauchern zunehmen wird. Im Bereich der Betrugsprävention im Onlinehandel ist der strategische Einsatz von Paymentangeboten oder die Aussteuerung von zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen, z. B. bei Kreditkartenzahlungen, schon lange im Einsatz. Der zusätzliche Nutzen, durch die angebotene Zahlungsmöglichkeit auch Identifikationsmerkmale von Kunden zu beziehen, könnte beispielsweise auch hier Vorteile bringen. Es stellt sich jedoch die Frage, warum nur wenige Unternehmen bislang ein solches Angebot am Markt anbieten, obwohl die Vorteile klar auf der Hand liegen. Die Konversion wird gesteigert, da der Kunde nicht mit der Checkout-Hürde „Identitäts-Nachweis“ abgeschreckt wird. Payment als Produktfeature ließe sich in weiteren Branchen und Geschäftsbereichen, in denen regulatorische oder gesetzliche Anforderungen zur Feststellung der Identität existieren, etablieren. Darüber hinaus bestehen Potenziale überall dort, wo ein Teilnachweis der Identität auch im Interesse der Unternehmen ist, wie z. B. bei Versorgern, Versandhandel oder weiteren Angeboten mit behördlichen Auflagen.
Lässt sich hieraus der Schluss ziehen, dass konsistente und verifizierte Informationen zur Identität von Kunden einen großen Wert haben, den Unternehmen mit Zustimmung der Kunden anderen Parteien nutzbar machen könnten? Klar ist, dass Banken aufgrund der zu erfüllenden regulatorischen Vorgaben über die umfangreichsten Informationen zur Identität von Kunden verfügen. Kunden haben bereits heute die Möglichkeit, diese Informationen auf andere Institute und Dienstanbieter zu übertragen, ohne dass Banken aktiv an diesem Prozess teilnehmen. Es könnte und sollte daher im Interesse von Banken liegen, diesen Wert nicht durch eine simple 1-Cent-Überweisung anderen Zahlungsdienstleistern und damit Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen, sondern vielmehr eigene Lösungen zu entwickeln, um Unternehmen und Kunden einen einfachen und nahtlosen Bezug von Identifikationsmerkmalen bei der Nutzung von digitalen Angeboten zu ermöglichen.