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Der Trend zur "Real-Time-Umsatzsteuer" - Kann das die Lösung sein?

Europäische Mitgliedstaaten verlieren jährlich Milliarden von Euros an Steuereinnahmen aufgrund von Steuerbetrug oder unzureichenden Steuererhebungssystemen. Auch vor dem Hintergrund der jüngsten globalen Finanzkrise werden deshalb Regulierungen zur Sicherung der finanziellen Tragfähigkeit und entsprechend effiziente Methoden zu einem ständigen Anliegen der Regierungen innerhalb der EU. Durch die Umsetzung der elektronischen Rechnung und die daraus folgende vollständige Digitalisierung der Prozesse im Finanz- und Rechnungswesen ergeben sich neue Maßnahmen, um dem massiven Umsatzsteuerbetrug entgegenwirken zu können.  So setzen immer mehr Staaten auf Verfahren wie dem Clearance- oder dem Split-Payment-Verfahren, vor allem in Kombination mit der E-Rechnung, die die Bonpago GmbH bereits seit Jahren bei öffentlichen Verwaltungen erfolgreich umsetzt. Diese ermöglicht durch ihre strukturierten Datensätze das genaue Auslesen verschiedener Informationen – insbesondere von Umsatzsteuerdaten.

Clearance-Verfahren vs. Split-Verfahren

Die steigende Problematik (s. Abb. 1), dass durch bestehende Betrugsmodelle nicht unwesentliche Teile des umsatzsteuerlichen Soll-Aufkommens erst gar nicht beim Fiskus ankommen, ist oft auf unzureichende Steuererhebungssysteme zurückzuführen. So stieg die Mehrwertsteuerlücke – auch „VAT Gap“ genannt – laut eines aktuellen Reports der Europäischen Kommission auf über 145 Milliarden Euro im Jahr 2016 und betrug damit 12,3 % der Soll-Einnahmen. Dies bedeutet für Regierungen immense Schäden, oft ausgelöst durch das Hin- und Herbewegen enormer Geldsummen von Umsatzsteuerlasten und Vorsteuervergütungsansprüchen. Aus diesem Grund haben sich Methoden wie das Clearance- oder Split-Payment-Verfahren herausgebildet, die dieser Problematik entgegenwirken sollen.

Abbildung 1: Vereinfachte Darstellung des Umsatzsteuer- und Vorsteuerbetrugs nach PSP München (2019)

So beschreibt das Clearance-Verfahren (s. Abb. 2 links) ein Meldesystem, bei welchem Unternehmen dazu verpflichtet werden, ausgewählte Rechnungsdaten an den Fiskus zur weiteren Kontrolle zu übermitteln. Dies bedeutet, dass die (elektronischen) Rechnungen mit den Umsatzsteuerdaten und weiteren Informationen über eine staatliche Online-Plattform geprüft und registriert werden. Im Anschluss werden die Rechnungen dann an den Rechnungsempfänger übermittelt. Das System gleicht damit einer Real-Time-Umsatzsteuer. Zur Vermeidung des Umsatzsteuerbetrugs zielt das Verfahren darauf ab, dass das Recht auf Vorsteuerabzug erst dann eintritt, wenn die Rechnung auf der Online-Plattform eingegangen ist bzw. registriert wurde.

Im Gegensatz dazu stellt das Split-Payment-Verfahren (s. Abb. 2 rechts) einen Mechanismus der geteilten Zahlung dar. Dies bedeutet, dass beim Bezahlvorgang einer Rechnung der Brutto-Rechnungsbetrag in eine Netto- und eine Umsatzsteuerzahlung aufgespalten wird. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, beabsichtigt der Gesetzgeber, dass die Zahlung auf beide Bankkonten mittels einer sog. „Zweckgebundenen Zahlungsanweisung“ ermöglicht werden soll, bei welcher die Splittung des Rechnungsbetrags durch das System übernommen wird. Die unterschiedlichen Beträge werden dabei auf zwei unterschiedliche Konten überwiesen. Der Umsatzsteuerbetrag kommt auf ein gesperrtes Umsatzsteuerkonto. Der Leistungserbringer bzw. Rechnungssteller kann die Umsatzsteuer dadurch nicht mit der bereits gezahlten Vorsteuer verrechnen. Außerdem dürfen die Beträge höchstens für Zahlungen in Zusammenhang mit umsatzsteuerlichen Verbindlichkeiten verwendet, vielmehr aber nur zur unverzüglichen Abführung an das Finanzamt genutzt werden.

Abbildung 2: Aufbau eines Clearance-Verfahrens (links) und eines Split-Payment-Verfahren (rechts)

Ein Vergleich der beiden Verfahren zeigt, dass die Verfahren jeweils Ansätze darstellen, um das Umsatzsteuerproblem zu lösen bzw. die Umsatzsteuerlücke zu schließen. Das Besondere ist, dass der Fiskus bereits bei Rechnungsübermittlung die Umsatzsteuersätze ableiten und berechnen kann. Der vorrangige Unterschied ergibt sich bei der Abführung der Umsatzsteuer. Beim Clearance-Verfahren kann der Unternehmer über den kompletten Brutto-Rechnungsbetrag verfügen, während beim Split-Payment-Verfahren die Umsatzsteuerbeträge hingegen mehr oder weniger direkt an den Fiskus abgeführt werden.

Und weiter? - Ein kurzes Gedankenspiel

Der Digitalisierungstrend, der u.a. in die Richtung einer „Real-Time-Umsatzsteuer“ geht, lässt sich in Europa ganz genau beobachten. Neben der Einführung der europäischen CEN-Norm für elektronische Rechnungen entwickeln nun immer mehr Staaten in der EU in diesem Zusammenhang auch ihre Financial Supply Chain weiter. Systeme wie das Clearance- oder Split-Payment-Verfahren setzen sich daher immer mehr durch. Neben der Möglichkeit, die Umsatzsteuer mehr oder weniger live zu tracken, ist auch eine schnellere Bearbeitung und Reduktion von Fehlern erreichbar. Des Weiteren ergeben sich noch zahlreiche andere Aspekte, welche sowohl für Wirtschaft als auch für Regierungen eine Rolle spielen. Im Folgenden hierzu ein kurzes Gedankenspiel.

Ein entscheidender Vorteil ergibt sich im Rahmen des Clearance- und des Split-Payment-Verfahrens daraus, dass alle Rechnungen registriert werden und der Vorsteuerabzug mit der Deklaration verdrahtet wird. Dies könnte über kurz oder lang zu einer Reduktion der Formerfordernisse bei Rechnungen und damit zu einer Senkung von Bürokratiekosten bei Unternehmen führen. Aus Staatssicht bestünde dabei der Hauptvorteil in der Verringerung von Umsatzsteuer-Erschleichung, z. B. könnten betrügerische Insolvenzen obsolet oder zumindest leichter aufgeklärt werden.

Spinnt man den Gedanken weiter, ein solches System einzuführen, wären darüber hinaus Umsatzsteuerzahlungen, die in Zusammenhang mit Split-Payment getätigt würden, dem Fiskus mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit bereits gesichert. Jedoch dürfte hierbei nicht unbeachtet bleiben, dass durch das gesonderte Umsatzsteuerkonto erhebliche Beträge eingefroren werden würden und nur ein fiktives Eigentum hieran für Unternehmen bestünde. Dies würde nicht nur zu einer Erhöhung der Außenbestände der öffentlichen Hand im Banksektor führen, was zusätzlich dem finanzpolitischen Ordnungsrahmen zuwiderlaufen würde, sondern könnte auch negative Auswirkungen auf die Liquidität von Unternehmen haben. Gleichzeitig ergäbe die Abwicklung einer „Zweckgebundenen Zahlungsanweisung“ die Notwendigkeit zur Bereitstellung einer teuren Infrastruktur. Die Umstellung auf eine solche Infrastruktur würde sich jedoch nur bei großen Transaktionsvolumina rentieren, wodurch u. U. kleinere Banken aus dem Markt gedrängt werden könnten.

Das Gedankenspiel kann natürlich noch weitergeführt werden. Es zeigt aber bereits jetzt, dass eine Systemumstellung auf ein Clearance-System oder ein Split-Payment-Verfahren sowohl einige Vorteile als auch Nachteile mit sich bringt. Nichtsdestotrotz bieten gerade solche Systeme eine gute Möglichkeit, flächendeckend die E-Rechnung einführen zu können, auch in Bezug auf die Etablierung eines E-Rechnungs-Standards – z. B. in Deutschland das Format XRechnung – da hier der Rechnungsversand über eine staatliche Online-Plattform erfolgt. Um das Potential der Verfahren vollständig ausschöpfen zu können, ist die Etablierung der E-Rechnung unumgänglich.

Von der Theorie zur Praxis - Ein Blick nach Italien lohnt sich

Die Auswirkungen, welche eine Systemumstellung auf ein Clearance- und speziell auf ein Split-Payment-System in der Theorie mit sich bringen würde, konnten durch das eben durchgeführte Gedankenspiel in einem guten Maße widergespiegelt werden. Wie hingegen eine mögliche Umsetzung in der Praxis aussehen könnte, kann am Beispiel von Italien demonstriert werden.

Um den Umsatzsteuerbetrug in den Griff zu bekommen, hat Italien auf das oben beschrieben „Clearance-System“ umgestellt und zum 01. Januar 2019 gleichzeitig noch flächendeckend und verpflichtend die elektronische Rechnung eingeführt. Die Regelungen gelten künftig nicht nur für den B2G-Bereich, sondern auch für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen von in Italien ansässigen oder niedergelassenen Unternehmen.

Grob beschrieben erfolgt der Versand der E-Rechnung in Italien über ein beim Fiskus angesiedeltes Austauschsystem, dem „Sistema di Interscambio“ – kurz SdI. Im Rahmen des SdI-Systems hat der Rechnungsaussteller eine elektronische Rechnung in einem vorgegeben Standardformat zu erstellen – in Italien ist dies das Format „FatturaPA“ – und diese an das SdI zu übermitteln. Im Anschluss erfolgt hierüber die indirekte Zustellung an den Rechnungsempfänger, der die Rechnung seinerseits dort ebenfalls abrufen kann. Die Besonderheit an dem in Italien angewandten Clearance-System ist, dass Rechnungen, welche nicht über das SdI übermittelt bzw. ausgetauscht worden sind, umsatzsteuerrechtlich nicht existieren, wodurch das Recht auf Vorsteuerabzug von Beginn an ausgeschlossen ist.  Der Vorsteuerabzug wird demnach unmittelbar an die Übermittlung bzw. Einreichung der Rechnung durch den Aussteller geknüpft, aus welcher der Fiskus sowohl die damit verbundene Umsatzsteuerschuld als auch den Steuerschuldner ermitteln kann.

Gleichzeitig wird in Italien das Split-Payment-Verfahren für den B2G-Bereich eingesetzt und stellt hier somit ebenfalls keine absolute Neuheit dar. So gilt seit Januar 2015 bei Trägern des öffentlichen Rechts das Split-Payment-Verfahren, wobei die Zahlungen der Umsatzsteuer durch den Leistungsempfänger direkt auf das Bankkonto der zuständigen Steuerbehörde überwiesen wird. Eine Verpflichtung zur Anwendung des Split-Payment-Verfahren für B2B- oder B2C-Transaktionen gibt es derzeit noch nicht.

Und nun? Ist das die Lösung?

Was kann nun aus dem gewonnenen Wissen geschlossen werden? Der Trend in Europa geht offensichtlich in Richtung von Meldesystemen, deren vorrangiges Ziel im Verhindern von Umsatzsteuerbetrug besteht. So geht nicht nur Italien diesen Trend mit, sondern auch andere Länder wie Spanien oder Ungarn haben bereits auf ähnliche Systeme umgestellt. In Polen gibt es sogar die Absicht das derzeit noch freiwillige Split-Payment-Verfahren in ein verpflichtendes Verfahren umzuwandeln.

Dass eine Systemumstellung nicht nur für Regierungen vorteilhaft sein kann, sondern auch für Unternehmen, ergibt sich aus der relativ korrekten Berechnung der Umsatzsteuerbeträge. Nachteilig gestaltet sich für Unternehmen in Zusammenhang mit dem Split-Payment-Verfahren jedoch die Liquiditätslücke durch den fehlenden Zugriff auf die Umsatzsteuerzahlungen. Wie sich die Vorteile und Risiken letztlich auswirken, ist allerdings situationsbedingt zu beurteilen. Dies bestätigt auch eine Studie der Europäischen Kommission. Die Ergebnisse zeigen, dass es keinen eindeutigen Beweis dafür gibt, dass der Nutzen aus einer geteilten Zahlung – also einem „Split-Payment“ – die daraus entstehenden Kosten überwiegen würde. Die Umsatzsteuerlücke könnte zwar nachweislich verringert werden, dem gegenüberstehen aber die Kosten des Verfahrens, welche die erwarteten steuerlichen Effekte sogar überwiegen könnten. Ob und inwieweit das Split-Payment-Verfahren also Vorteile generiert, hängt von der Position des Betrachters ab.

Der Weg in Richtung eines flächendeckenden Formstandards in Deutschland sei laut Stefan Groß, dem Vorstandsvorsitzenden des VeR (Verband elektronische Rechnung), mit der XRechnung auf jeden Fall bereits bereitet. Aber in wie weit sich ein Split-Payment- oder Clearance-Verfahren in dem deutschen föderalistischen System durchsetzen könnte, steht noch in den Sternen. Zwei Dinge sind jedoch sicher: Ohne E-Rechnungen funktionieren Systeme wie das Clearance- oder Split-Payment-Verfahren nur halb so gut. Deutschland sollte darüber hinaus die Entwicklungen in Italien um das Clearance-System nicht ignorieren, sondern vielmehr beobachten, falls es den Trend in Richtung „Real-Time-Umsatzsteuer“ mitgehen will.

Generell werden die Themen rund um die E-Rechnung und damit verbunden auch um elektronische Meldesysteme immer stärker an Bedeutung zunehmen. Darüber hinaus bedarf dies einer Weiterentwicklung der Financial-Supply-Chain-Prozesse. Es gilt u.a. die Buchhaltungs- und Accountingprozesse auf die neuen Herausforderungen frühzeitig aktiv vorzubereiten. Als eines der führenden Beratungshäuser für Financial Supply Chain Management und als Experte für E-Rechnungen bringt die Bonpago GmbH zahlreiche Erfahrungen in diesem Themenfeldern mit. Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Prozesse.

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