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Automatisches Reporting von Rechnungsdaten – zieht Deutschland jetzt nach?
Der am 24.11.2021 veröffentliche Koalitionsvertrag der Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP enthält ein wichtiges Vorhaben zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs: die Einführung eines einheitlichen und elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen. Die neue Regierung verfolgt damit nicht nur das Ziel einer Senkung der Betrugsanfälligkeit, sondern auch einer Modernisierung der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Unternehmen. Dabei lässt der Koalitionsvertrag hinreichend Spielraum für eine Umsetzung, die die Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und insbesondere der Unternehmen ermöglicht und sicherstellen kann.
Erfahrungen können nachgenutzt werden
Wie ein solches Meldesystem konkret ausgestaltet sein könnte, zeigen bereits andere europäische Staaten wie Italien oder Frankreich. Während in Italien mit der Plattform SDI bereits ein verpflichtendes zentrales System für die Übermittlung und fiskalische Prüfung von Rechnungen genutzt wird, setzt Frankreich derzeit auf ein hybrides Modell. Zusätzlich zur zentralen Rechnungsplattform Chorus Pro werden hier private Service Provider integriert, die die relevanten Steuerdaten über zertifizierte private Plattformen ebenfalls an den Fiskus übermitteln. Für nähere Informationen und einen Vergleich zu weiteren Verfahren empfehlen wir diesen Blogbeitrag.
Derartige Meldesysteme ermöglichen, die angemeldeten Vorsteuererstattungsansprüche mit den in den Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerverpflichtungen der Unternehmen abzugleichen. Somit kann sichergestellt werden, dass der Erstattungsanspruch auch tatsächlich besteht. In Italien gilt zudem die Übermittlung von Rechnungen über die zentrale Plattform als rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung zwischen den Handelnden. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass auch die abzuführende Umsatzsteuer vollumfänglich erfasst und somit ein häufig genutzter Weg des Umsatzsteuerbetrugs geschlossen wird. Es bedarf jedoch, wie auch im Koalitionsvertrag ausgeführt, einer weitergehenden länderübergreifenden Betrachtung der Umsatzsteuerthematik.
Das länderübergreifend genutzte und von europäischer Seite geförderte Peppol eDelivery Network hat ebenfalls einen Ansatz zum automatisierten Reporting in Echtzeit entwickelt. Dieser bezieht – ähnlich dem Ansatz von Frankreich – zertifizierte Service Provider mit ein. Über diese werden auf Standards basierte Dokumente (bspw. Rechnungen) zwischen Empfänger- und Senderseite ausgetauscht und unter Berücksichtigung national geltender steuerrechtlicher Regelungen validiert. Gleichzeitig werden die steuerrelevanten Daten an den Zugangspunkt der Steuerbehörde kommuniziert, welcher die länderspezifischen Anforderungen berücksichtigt.
Der Blick nach Deutschland - Auf Bestehendem aufbauen
In Deutschland wurde in den vergangenen Jahren eine solide Basis für die Schaffung eines potenziellen Meldesystems geschaffen. Der bisherige Fokus lag in der Digitalisierung der Übertragung und Verarbeitung der Daten, wobei mithilfe des Standards XRechnung und der teilweise bereits vorgesehenen Pflicht zur Übermittlung elektronischer Rechnung gute Fortschritte erzielt werden konnten. Für den Austausch mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) wurden zentrale Plattformen implementiert, die eine kontinuierliche Steigerung der Nutzung und Akzeptanz verzeichnen. Mit der Integration des Peppol eDelivery Network als festen Bestandteil der nationalen Infrastruktur wurde zusätzlich ein wichtiger Meilenstein in Richtung Automatisierung der Prozesse erreicht.
Darauf aufbauend können die Systeme und Prozesse konsequent fortentwickelt, Plattformen intelligent zu verknüpft sowie zukunftsfähige Übertragungswege weiter vorangetrieben werden. Unter diesen Voraussetzungen gehen wir davon aus, dass das Vorhaben zur Einführung eines elektronischen Meldesystems gelingen kann und Unternehmen langfristig profitieren. In letzter Konsequenz dürfte es das Ende der Papierrechnung einläuten und damit einen Beitrag zur Fortentwicklung und Optimierung der Abrechnungsprozesse leisten.
Zusätzlich enthält Koalitionsvertrags auch weitere wichtige Ansätze, bspw. die Vereinfachung öffentlicher Ausschreibungen und Beschaffungsprozesse („Digitale Wirtschaft“). Dies bietet die Option, mit der Verwaltung als Vorreiter, den gesamten Beschaffungsprozess von der Bestellung über die Rechnung und Zahlung bis hin zu den fiskalischen Aspekten zu integrieren und für die Unternehmen – vom Einzelunternehmer bis hin zum Konzern – eine schnelle und zuverlässige sowie barrierefreie Basis für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu legen.
Dabei gilt es, die Potentiale der Digitalisierung zu nutzen, aber auch die intensive Einbindung der betroffenen Organisationen und Menschen sicherzustellen, damit auch dieser Ansatz eine Erfolgsgeschichte werden kann. Als aktives Mitglied in Verbänden wie dem VeR, FeRD und Bitkom wird Bonpago weiterhin an der Ausarbeitung von Lösungen für alle Beteiligten mitwirken und Kunden auf Unternehmens- und Verwaltungsseite bei Implementierungsprojekten begleiten.
Dies ist ein Beitrag von Sabrina Neff und Bernhard Alvensleben.